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Conditions of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von HexaSoft network und deren Nebenstellen

§1. Geltungsbereich
1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme oder Vertragsabschluss der Ware oder Dienstleistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

§2. Angebot
1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten,
Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

§3. Preise
1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Dresden. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich
bestätigt werden.
2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im
Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4. Liefer- und Leistungszeit
1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen,
die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4 Wir kommen erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1
Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,7% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 7% des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jeder Art, ausgeschlossen.

§5. Gewährleistung und Haftung
1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt
jede Gewährleistung.
3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe
schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2
Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht
werden.
5 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in
Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind
ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls
der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch HexaSoft network (Inh. Hilmer Korf)
entstanden ist.
6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits
seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und
können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

§6. Eigentumsvorbehalt
1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns
zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
Mit-Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Mit-Eigentum des Kunden
an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser
Mit- Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns Mit-Eigentum zusteht, ist im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir
ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung
offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet.

§7. Zahlung
1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die
Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in
banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, zu berechnen.
4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine
Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage
stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

§8. Schutz- und Urheberrechte
1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten
Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch
das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher
wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder
(a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder
(b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu
Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung
des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
2 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung
von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir
sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu
verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung
durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das
Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht
verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die
gezogenen Nutzungen erstatten.
3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund
von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten
resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu
verteidigen bzw. freizustellen.
4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu
disassemblieren.
5 Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.
6 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen,
vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller
Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein
Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.

§9. Export
1 Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig
davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

§10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1 Erfüllungsort ist Dresden.
2 Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 AGBG ist Dresden als Gerichtsstand vereinbart, soweit die
§§38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§11. Schlussbestimmungen
1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so
auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise
möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies
auch für ergänzungsbedürftige Lücken.Allgemeine Geschäftsbedingungen

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